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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB: Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen

Inhalt

Auf diesem Bild sieht man eine Grafik, auf der eine Person mit einem Stift zu sehen ist, welche auf ein Blatt schreibt. -AGB

I. Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Krupp Druck oHG) über die Internetseite https://beilagen-profi.de schließen, soweit nicht schriftlich zwischen den Parteien eine Abänderung vereinbart wird. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung wirksam.

    Innerhalb unserer AGB bieten wir unsere Produkte nur zum Kauf an, soweit Sie eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sind, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

II. Vertragsschluss

  1. Mit der Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot ab. Im Anschluss an die Bestellung erhält der Auftraggeber zunächst eine unverbindliche Bestellbestätigung mit einer Übersicht über die von ihm abgegebene Bestellung. Erst nach Übermittlung der Druckdaten kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Krupp Druck oHG als Auftragnehmerin mit Zusendung einer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail zustande.
  2. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt stets der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  3. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Innerhalb der AGB behält sich Krupp Druck oHG  das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den zum Auftrag gehörenden, übermittelten Druckdaten Gewaltdarstellung und Gewaltverherrlichung; diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, sexueller Neigung oder Alter; Pornografie sowie sonstige rechtswidrige, verfassungswidrige bzw. insbesondere strafrechtlich relevante oder gegen Rechte Dritter verstoßende Inhalte ergeben.
  5. Innerhalb der AGB bestätigt der Auftraggeber, dass die übermittelten Druckdaten keine personenbezogenen Daten i.S.d. Art. 4 Abs. 1 DSGVO enthalten. Sollte der Auftraggeber zu dem Schluss kommen, dass der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO notwendig ist, kontaktiert der Auftraggeber im Vorfeld des Vertragsschlusses die Krupp Druck oHG, um einen solchen Vertrag abzuschließen.
  6. Nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten. Jeder Änderungswunsch ist ein Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages über die Herstellung und Lieferung der geänderten Drucksachen. Die Krupp Druck oHG hat das Recht, dieses Angebot abzulehnen. Nimmt die Krupp Druck oHG das Angebot an, so können zusätzliche Kosten für den Auftraggeber entstehen, die im Laufe des Änderungsprozesses mitgeteilt werden. Mit der Auftragsbestätigung wird eine verbindliche Papierbestellung ausgelöst; wird der Auftrag danach reduziert oder storniert, hat der Auftraggeber trotzdem den gesamten Papierpreis zu bezahlen. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber  veranlasst sind, werden berechnet.

III. Preise

  1. Innerhalb unserer AGB gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Soweit Preisangebote befristet sind, ist die Gültigkeitsdauer auf den Shop-Seiten besonders gekennzeichnet.
  2. Alle genannten Preise gelten generell unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und spätestens eine Woche nach dem Eingang der Bestellung die Übermittlung von druckfähigen Daten erfolgt. Druckfähige Daten sind dabei solche, die den Vorgaben an Formaten etc. entsprechen, die in der Druckdatenanleitung aufgeführt werden.
  3. Die auf den Produktseiten genannten Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie sonstige Preisbestandteile, d.h. sie schließen Verpackung, Versandkosten ein, nicht jedoch eine Transportversicherung.
  4. Mit der Auftragsbestätigung wird eine verbindliche Papierbestellung ausgelöst; wird der Auftrag danach reduziert oder storniert, hat der Auftraggeber trotzdem den gesamten Papierpreis zu bezahlen.
  5. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
  6. Innerhalb der AGB werden Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, berechnet.

IV. Zahlung

  1. Innerhalb unserer AGB werden dem Auftraggeber die auswählbaren Zahlungsarten im Laufe des Bestellprozesses mitgeteilt.
  2. Soweit sich nicht aus der Zahlungsart selbst etwas anderes ergibt, z.B. E-Payment, hat die Zahlung spätestens unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto der Krupp Druck oHG zu erfolgen.
  3. Andere als im Online-Shop für die Bestellung angebotene Zahlungsarten gelten nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von Krupp Druck. Scheck und Wechsel werden als Zahlungsmittel generell nicht akzeptiert.
  4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von ordnungsgemäßen Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
  5. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. II („Preise“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

V. Lieferung

  1. Innerhalb der AGB erfolgt die Lieferung unserer Artikel nur nach Deutschland.
  2. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder vom Auftragnehmer bei Auftragsannahme angegeben.
  3. Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn: die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen
  4. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
  5. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
  6. Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  7. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
  8. Bei Abrufaufträgen ist der Auftraggeber zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrunde liegenden Menge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Auftraggebers stellt eine Hauptpflicht dar. Bei fehlender anderweitiger Abrede gilt bei Abrufaufträgen eine Abnahmefrist von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Auftragsbestätigung. Ist die Abnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber eine Frist von zwei Wochen zur Abnahme der noch abzunehmenden Auftragsmenge zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist hat der Auftragnehmer die Wahl entweder Vorleistung des Kaufpreises zu verlangen und die Restmenge vollständig zu liefern oder nach § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Auftragnehmers, wie das Recht auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

VI. Druckdaten und Prüfungspflicht

  1. Die Krupp Druck oHG führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten sowie mit solchen Spezifikationen zu übermitteln, wie sie in der Druckdatenanleitung genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen wird ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
  2. Innerhalb unserer Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Auftraggeber verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an die Krupp Druck oHG sorgfältig zu prüfen, denn eine Überprüfung hinsichtlich Orthografie und Seitenanordnung o.ä. durch die Krupp Druck oHG findet nicht statt.
  3. Dem Auftraggeber stehen zwei Möglichkeiten zur Überprüfung seiner Druckdaten im Sinne der Vorgaben durch die Krupp Druck oHG zur Verfügung. Im Rahmen des kostenfreien, immer eingeschlossenen Service „Basis-Datencheck“ werden die Druckdaten auf generelle Druckfähigkeit geprüft. Im Rahmen des aufpreispflichtigen Sonderservice „Profi-Datencheck“ wird zusätzlich die Qualität der Druckdaten für ein optimales Druckergebnis überprüft.
  4. Sind die Druckdaten fehlerhaft, so wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Vertragsdurchführung ist der Auftraggeber so dann verpflichtet, fehlerfreie Druckdaten zu liefern bzw. die Daten durch die Krupp Druck oHG im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zu lassen oder auf sein eigenes Risiko den Auftraggeber unbenommen, den Auftrag mit den beanstandeten Daten drucken zu lassen oder den Auftrag kostenpflichtig zu stornieren.
  5. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Auftraggeber. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden, soweit technisch möglich, auch andere als auf der Webseite angebotene Formate verarbeitet, was ggf. eine unvermeidbare Konvertierung beinhaltet. Sofern daraus Fehler entstehen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
  6. Soweit aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Druckdaten Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
  7. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann die Krupp Druck oHG die Daten konvertieren. Die Haftung für daraus resultierende Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Diese Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer gehörende Ware erfolgen.
  2. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 10 %, so wird der Auftragnehmer – auf Verlangen des Auftraggebers – Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
  3. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehenden Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

VIII. Beanstandungen/Gewährleistungen

  1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
  2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
  4. Innerhalb unserer Geschäftsbedingungen berechtigen Mängel eines Teils der gelieferten Ware nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
  6. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
  7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

IX. Haftung der Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Der Auftragnehmer haftet – für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und – für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.
  2. Der Auftragnehmer haftet ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Eine Haftung insoweit ist auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Innerhalb unserer AGB haftet der Auftragnehmer schließlich bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems; die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.

X. Kündigung Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Für den Fall der Kündigung des Vertrags wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (§ 643 BGB) durch die Krupp Druck oHG, insbesondere wegen fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten nach Basis- bzw. Profi-Datencheck und Fristsetzung bzw. fehlender Druckfreigabe, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Krupp Druck oHG eine Entschädigungszahlung in Höhe von 2 % der vereinbarten Auftragssumme, mindestens jedoch 10 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) zu zahlen. Die Kosten für den ggf. beauftragten Sonderservice „Profi-Datencheck“ sowie für gewünschte Korrekturabzüge sind zusätzlich zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall der Krupp Druck oHG Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch der Krupp Druck oHG bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist.
  2. Vor Zusendung einer Auftragsbestätigung hat die Krupp Druck oHG das Recht die Bestellung des Auftraggebers zu löschen, sofern binnen vier Wochen keine Übermittlung von druckreifen Druckdaten erfolgt ist.
  3. Eine Entschädigungszahlung seitens des Auftraggebers ist ferner dann zu leisten, wenn der Auftraggeber den Vertrag unter den Bedingungen nach Ablauf der kostenfreien Stornofrist kündigt bzw. storniert. Eine kostenfreie Stornierung einer Bestellung durch den Auftraggeber ist nur bis zum Versand der Auftragsbestätigung per E-Mail (Vertragsschluss) möglich.
  4. Bis zur Druckfreigabe gilt die genannte Entschädigungsregelung in Höhe von 2 % der vereinbarten Auftragssumme, mindestens jedoch 10 Euro (zzgl. Umsatzsteuer).
  5. Nach erfolgter Druckfreigabe ist der laufende Herstellungsprozess unumkehrbar, daher ist die erbrachte Leistung in Höhe von 97 % der Auftragssumme zu entschädigen, zuzüglich ggf. bereits geleisteter Dienste wie „Profi-Datencheck“ und/oder Korrekturabzüge. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall der Krupp Druck oHG Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch die Krupp Druck oHG bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist.
  6. Mit Abgabe der verbindlichen Stornierungserklärung stimmt der Auftraggeber der Entsorgung der im Herstellungsprozess befindlichen Ware zu. Für die Entsorgung fallen keine Kosten an. Die Krupp Druck oHG ist daher nach Stornierung / Kündigung nicht zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
  7. Die mit der Stornierung anfallenden Kosten können im Kundenbereich eingesehen werden.
  8. Die Krupp Druck oHG ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, soweit hinsichtlich des Vermögens des Auftraggebers ein Insolvenzantrag gestellt wird oder der Auftraggeber die Vermögensauskunft abgegeben hat.

XII. Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VI. und VII.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.

XII. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

XIII. Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

XIV. Periodische Arbeiten

Innerhalb unserer Geschäftsbedingungen können Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

XV. Rechte Dritter

Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z.B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.

XVI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

XVII. Individuell gestaltete Waren

    1. Sie stellen uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien über das Online-Bestellsystem oder spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss per E-Mail zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.
    2. Innerhalb unserer Geschäftsbedingungen (AGB) verpflichten SIe sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.
    3. Innerhalb unserer Geschäftsbedingungen (AGB) übernehmen wir keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler.
    4. Soweit im jeweiligen Angebot angegeben, erhalten Sie von uns eine Korrekturvorlage übersandt, die von Ihnen unverzüglich zu prüfen ist. Sind Sie mit dem Entwurf einverstanden, geben Sie die Korrekturvorlage durch Gegenzeichnung in Textform (z.B. E-Mail) zur Ausführung frei.
      Eine Ausführung der Gestaltungsarbeiten ohne Ihre Freigabe erfolgt nicht.
      Sie sind dafür verantwortlich, die Korrekturvorlage auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und uns etwaige Fehler mitzuteilen. Wir übernehmen keine Haftung für nichtbeanstandete Fehler.


    AGB Stand: 01.05.2021

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